Rechtsprechung
OLG Koblenz, 28.06.2007 - 5 U 209/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansehung vermeintlicher Pflichtteilsansprüche eines nichtehelichen Kindes als Geschäftsgrundlage eines Erbschaftsvergleichs zwischen dem Alleinerben und einem tatsächlich Pflichtteilsberechtigten; Wirksamkeit eines Abfindungsvergleiches bei späterem Scheitern eines ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit eines Abfindungsvergleichs über einen Pflichtteilsanspruch bei Scheitern eines weiteren Pflichtteilsverlangens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Anfechtung eines Vergleichs über Pflichtteilsansprüche
- erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)
Abfindungsvergleich hinsichtlich Pflichtteilsanspruch bleibt grundsätzlich wirksam, auch wenn sich Verhältnisse nachträglich ändern
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Pflichtteilsrecht - Abfindungsvergleich ist nicht unwirksam
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 12.01.2007 - 5 O 457/05
- OLG Koblenz, 28.06.2007 - 5 U 209/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 315
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.06.1957 - VI ZR 178/56
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Koblenz, 28.06.2007 - 5 U 209/07
Damit ist es grundsätzlich nicht angängig, über den Weg einer ergänzenden Vertragsauslegung, des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB ) oder eines Vergleichsirrtums (§ 779 BGB ) noch irgendwelche zusätzlichen Rechte geltend zu machen (BGH NJW 1957, 1395 ;… Habersack in Münchener Kommentar, BGB , 4. Aufl., § 779 Rn. 47;… Marburger in Staudinger, BGB , 2002 , § 779 Rn. 58f.).So ist schon zweifelhaft, ob der Betrag, um den sich die Klägerin benachteiligt sieht, absolut oder relativ von solchem Gewicht ist, dass der Verzicht auf ihn eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde (vgl. BGH NJW 1957, 1395 ; OLG Hamm VersR 1998, 631, 632).
- BGH, 12.07.1983 - VI ZR 176/81
Keine Anpassung bei unvorhergesehenen strukturellen Besoldungsverbesserungen bei …
Auszug aus OLG Koblenz, 28.06.2007 - 5 U 209/07
Allerdings findet sich in der Rechtsprechung die Auffassung, dass selbst eine Verzichtserklärung durch den Anspruchsteller, wie sie hier abgegeben wurde, die ergänzende Inanspruchnahme des Schuldners nicht hindert, wenn es um den Ausgleich von Schäden geht und das Festhalten des Schädigers an der Abfindungsvereinbarung gegen Treu und Glauben verstößt, weil ein krasses Missverhältnis zwischen dem erst nachträglich überschaubaren Schaden und der Abfindungssumme besteht (BGH NJW 1984, 115; BGH NJW-RR 1988, 924, 925; BGH NJW 1991, 1535 ; OLG Köln NJW-RR 1988, 924, 925;… vgl. auch Terlau in Ermann, BGB , 11. Aufl., § 779 Rn. 11). - BGH, 19.06.1990 - VI ZR 255/89
Festhalten an einem Abfindungsvergleich nach Veränderungen der die Schadenshöhe …
Auszug aus OLG Koblenz, 28.06.2007 - 5 U 209/07
Allerdings findet sich in der Rechtsprechung die Auffassung, dass selbst eine Verzichtserklärung durch den Anspruchsteller, wie sie hier abgegeben wurde, die ergänzende Inanspruchnahme des Schuldners nicht hindert, wenn es um den Ausgleich von Schäden geht und das Festhalten des Schädigers an der Abfindungsvereinbarung gegen Treu und Glauben verstößt, weil ein krasses Missverhältnis zwischen dem erst nachträglich überschaubaren Schaden und der Abfindungssumme besteht (BGH NJW 1984, 115; BGH NJW-RR 1988, 924, 925; BGH NJW 1991, 1535 ; OLG Köln NJW-RR 1988, 924, 925;… vgl. auch Terlau in Ermann, BGB , 11. Aufl., § 779 Rn. 11). - OLG Hamm, 20.02.1997 - 27 U 216/96
Anspruch auf Schmerzensgeld i.R. eines Verkehrsunfalls
Auszug aus OLG Koblenz, 28.06.2007 - 5 U 209/07
So ist schon zweifelhaft, ob der Betrag, um den sich die Klägerin benachteiligt sieht, absolut oder relativ von solchem Gewicht ist, dass der Verzicht auf ihn eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde (vgl. BGH NJW 1957, 1395 ; OLG Hamm VersR 1998, 631, 632). - OLG Köln, 03.07.1987 - 13 U 230/86
Auszug aus OLG Koblenz, 28.06.2007 - 5 U 209/07
Allerdings findet sich in der Rechtsprechung die Auffassung, dass selbst eine Verzichtserklärung durch den Anspruchsteller, wie sie hier abgegeben wurde, die ergänzende Inanspruchnahme des Schuldners nicht hindert, wenn es um den Ausgleich von Schäden geht und das Festhalten des Schädigers an der Abfindungsvereinbarung gegen Treu und Glauben verstößt, weil ein krasses Missverhältnis zwischen dem erst nachträglich überschaubaren Schaden und der Abfindungssumme besteht (BGH NJW 1984, 115; BGH NJW-RR 1988, 924, 925; BGH NJW 1991, 1535 ; OLG Köln NJW-RR 1988, 924, 925;… vgl. auch Terlau in Ermann, BGB , 11. Aufl., § 779 Rn. 11).